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Wiederherstellung des natürlichen Umfelds

Rückbau und Rekultivierung

Rückbau des Arbeitsstreifens

Nachdem die Drainagesysteme, die durch die Leitungstrasse gekreuzt werden, getrennt und neu angebunden sowie auf ihre Funktionsfähigkeit untersucht worden sind, stehen die umfassenden Rekultievierungsarbeiten an. In einem ersten Schritt werden dafür Baustraßen sowie der Arbeitsstreifen zurückgebaut. Hierzu erfolgt die Ausbringung des Oberbodens und der Deckschicht. Diese wurden separat gelagert, um Vermischungen zu verhindern. Falls dies der Eigentümer wünscht, wird bei landwirtschaftlichen Flächen der Boden in der Tiefe gelockert. So lässt sich auch der Arbeitsstreifen problemlos wieder in die landwirtschaftliche Nutzung überführen. Wirtschaftliche Einbußen durch Ernteausfälle in der Bauzeit werden entschädigt.

Natürliches Umfeld wiederherstellen

Die Arbeiten zur Wiederherstellung des natürlichen Umfelds finden in der Regel noch in den Monaten nach Abzug der Pipeline-Verlegetrupps statt. Ebenso werden nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft durch umfangreiche, mit den Behörden abgestimmte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.

Das Bundesnaturschutzgesetz sieht vor, dass der Verursacher von Eingriffen in Natur und Landschaft unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgleichen oder kompensieren muss. Überall dort, wo wir Natur und Landschaftsbild durch unseren Eingriff beeinträchtigt haben, sind wir verpflichtet, alles wieder herzustellen. Das Gesetz sieht vor, dass der Ausgleich nicht am Ort des Eingriffs selbst erfolgen, sich jedoch auch dort auswirken muss.

Bei der Kompensation geht es im Wesentlichen darum, die beeinträchtigten Funktionen in gleichwertiger Weise zu ersetzen.