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Schritt für Schritt

Phase Genehmigung

Planung und Bau von neuer Gasinfrastruktur erfolgt in enger Abstimmung mit den Menschen vor Ort, den Gemeinden und zuständigen Behörden. Gasunie verfügt über viele Erfahrungen aus zahlreichen Infrastrukturprojekten in Deutschland und den Niederlanden. Zwischen Planung und Bau finden umfangreiche, öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren statt. Raumverträglichkeit und Planfeststellung sind die beiden entscheidenden Genehmigungsverfahren, die Gasunie im Fall von Pipeline-Projekten durchläuft. Beide Verfahren finden nicht hinter verschlossenen Türen statt, sondern werden durch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet. So haben Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich mit Anregungen und Vorschlägen in den Planungsprozess einzubringen und mit ihren Anliegen Gehör zu finden. 

Raumverträglichkeitsprüfung

Mit einer Raumverträglichkeitsprüfung überprüfen die zuständigen Landesbehörden im Fall von Neubau oder Erweiterung von Schienenstrecken oder großen Leitungstrassen, ob ein konkretes Infrastruktur-Vorhaben, das eine übergeordnete Bedeutung besitzt, mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung übereinstimmt. Hierbei werden auch Planungen und Maßnahmen anderer Vorhabensträger abgestimmt und geprüft.

In dieser Genehmigungsphase überprüft die Behörde eine Vorzugstrasse sowie mögliche Alternativen. Grundlagen dafür sind die Ergebnisse der Antragskonferenz. Bewertet werden hierbei die unterschiedlichen Auswirkungen der Trassenverläufe auf die verschiedenen Schutzgüter (zum Beispiel Mensch, Natur, Umwelt).

Die Träger öffentlicher Belange können im  Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung Stellungnahmen abgeben. Zudem werden die Unterlagen in den betroffenen Kommunen ausgelegt und können auf der Homepage der Behörde, in Einzelällen auch in den Rathäusern oder Amtsverwaltungen der betroffenen Gemeinden eingesehen werden. So ist gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger sich einen Eindruck über das Projekt und dessen Auswirkungen verschaffen und dazu äußern können.

Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren wird mit Baugrunduntersuchungen, Vermessungen und naturschutzfachlichen Kartierungen vorbereitet. Daraus ergibt sich eine detaillierte Bestandsaufnahme des Bereiches, in dem die Leitung verlegt werden soll, die Grundlage für eine belastbare Trassenplanung ist.

Beim Planungsprozess untersuchen wir in einem ersten Schritt mögliche Korridore zwischen Einspeisepunkt in unser Netz und dem in Frage kommenden Ausspeisepunkt. Anhand konkreter Kriterien wie Auswirkungen auf die Umwelt, technische Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und vorhandene Hindernisse im Planungsraum ergibt sich unter Berücksichtigung aller Randbedingungen eine vorzugswürdige Trassenführung. 

Im Rahmen einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung informieren wir über die Pläne zur Trassenführung und Auswirkungen. Wir stellen das Projekt vor und versuchen im Rahmen eines intensiven und transparenten Dialoges bereits im Vorfeld die Akzeptanz für unsere Infrastrukturprojekte zu erzeugen. Dies gibt auch den Menschen, die durch das Projekt berührt werden, die Möglichkeit, sich im Rahmen des Bürgerdialogs zu beteiligen. Im Planfeststellungsverfahren wird der endgültige Trassenverlauf festgelegt. Unsere umfangreichen Antragsunterlagen sind erneut für den Zeitraum von vier Wochen für die Öffentlichkeit einsehbar, entweder auf der Internetseite der Planfeststellungsbehördet oder in den Räumlichkeiten der betroffenen Gemeinden. Diese durch den Gesetzgeber vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht Betroffenen, persönlich Stellung zu der konkret geplanten Umsetzung des Bauvorhabens zu nehmen. Die Genehmigungsbehörde prüft die fristgerecht eingegangenen schriftlichen Einwendungen und Stellungnahmen und wägt diese mit den Planungen des Vorhabensträgers ab. Im sich anschließenden, ebenfalls öffentlichen Erörterungstermin werden alle Einwände behandelt. Im rahmen der angestrebten beschleunigung von Planungsprozessen kann eine solche Veranstaltung online durchgeführt werden.

Der Planfeststellungsbeschluss mit seinen zahlreichen Nebenbestimmungen ist die Genehmigung zum Bau - er enthält Vorgaben zur technischen Ausführung und den beanspruchten Flächen. Er beschreibt Eingriffe in Natur und Landschaft und deren Auswirkungen, definiert notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Zudem ist der Planfeststellungsbeschluss auch die Grundlage für ein eventuell erforderlicfhes Enteignungsverfahren, falls es im Verlauf der Wegerechtsbeschaffung einmal nicht zu einer Einigung mit einem Eigentümer eines Grundstücks, das im Rahmen der Pipelineverlegung benötigt wird, kommt. Gasunie als Vorhabensträgerin ist aber an einvernehmlichen Regelungen interessiert.

Das Planfeststellungsverfahren ist ein konzentriertes Verfahren, das alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zusammenfasst. Liegt der Planfeststellungsbeschluss vor, ist damit die sofortige Genehmigung zum Leitungsbau erteilt.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Um die Akzeptanz von Infrastrukturprojekten zu unterstützen, verfolgt Gasunie das Modell einer freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung - und zwar bereits zu einem frühen Zeitpunkt vor Einreichung der Planfeststellungsunterlagen. Das gibt uns die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in den Dialog zu treten. Indem wir den Austausch suchen, unser Projekt öffentlich vorstellen und auf diesem Wege nicht zuletzt wichtige Hinweise für die anstehende Planung erhalten, bedeutet diese Form der Öffentlichkeitsarbeit einen Mehrwert für alle beteiligten Parteien. Wir suchen den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern auf vielfältige Art und Weise - im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Presseinformationen sowie weiteren Dialogformaten mit einzelnen Zielgruppen aus dem Umfeld von Bürgerinnen und Bürgern oder der Politik.